Religiös Verfolgte in Wuppertal

 

http://www.standhaft.org/forschung/biograph/foerst.html

CHRISTIAN LEECK: 

Die Verfolgung der Zeugen Jehovas im Raum Wuppertal 1933–1945

(veröffentlicht in: Zeitschrift des Bergischen Geschichtsvereins, "Romerike Berge", Heft 3/00 (15.9.2000), Solingen 2000.)

 

Eine bislang im Wuppertal "vergessene" Opfergruppe der nationalsozialistischen Terror-Herrschaft stellt die seit dem Jahre 1894 im Tal aktive Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas dar. Zwar wurde in den letzten beiden Jahren vereinzelt in der Presse auf ihr Verfolgtenschicksal in der Zeit 1933 bis 1945 hingewiesen (1), doch lässt sich die Tatsache, dass die Rolle der Zeugen Jehovas als Verfolgte und Widerständler im Wuppertal noch nicht angemessen gewürdigt worden ist, exemplarisch an der jüngst stattgefundenen Einweihung der Gedenktafel am Polizeipräsidium Wuppertal erkennen. Obwohl die Zeugen Jehovas, die sich in den 30er Jahren in der Regel noch "Ernste Bibelforscher" nannten, genauso wie die Sozialdemokraten, die Kommunisten und Gewerkschaftler sowie die Mitglieder der bekennenden Kirche aktiven Widerstand gegen das totalitäre Regime leisteten und aus diesem Grund unter den Maßnahmen der örtlichen Gestapo zu leiden hatten, wurden sie in der Auflistung der Opfergruppen sowohl in der Presse als auch auf der Gedenktafel namentlich nicht erwähnt.(2)

Es ist sehr verwunderlich, dass in einer traditionell multireligiösen und für ihre "Sektenfreundlichkeit" bekannte Stadt noch 55 Jahre nach Beendigung des NS-Unrechtes eine Veröffentlichung zu diesem Thema auf sich warten lässt.(3) Stellen die Zeugen Jehovas doch neben den Juden die am weitaus stärksten und unerbittlichsten von den Nazis verfolgte Religionsgemeinschaft dar. Hanns Lilje, der langjährige Landesbischof der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannover, befand 1947, dass "keine christliche Gemeinschaft [...] sich mit der Zahl ihrer Blutzeugen auch nur von ferne messen"(4) könne. Der kanadische Historiker Michael H. Kater stellte bereits 1969 als einer der ersten Historiker, die sich mit der Glaubensbewegung im Nationalsozialismus befassten, in seinem faktenreichen Aufsatz über die "Ernsten Bibelforscher im Dritten Reich" fest: "Es ist auffallend, dass sonst keine religiöse Sekte unter dem Nationalsozialismus so gelitten hat wie die der Ernsten Bibelforscher."(5)

Dem aktuellen Forschungsstand nach wurden von den etwa 25.000 sich zu Beginn des "Dritten Reiches" in Deutschland zu der Bibelforscherlehre bekennenden Personen 10.000 für eine unterschiedlich lange Dauer inhaftiert, etwa 2.500 von ihnen nach verbüßter Strafhaft in Konzentrationslager verschleppt. Die Zahl der ermordeten und wegen der unmenschlichen Haftbedingungen verstorbenen Zeugen Jehovas liegt bei etwa 1.200. Dies entspricht gemessen an der Gläubigenzahl von 1933 einem Prozentsatz von 5%.

Auch im Wuppertal und in den anderen Orten des Bergischen Landes wurden die Zeugen Jehovas von der Gestapo, der örtlichen Partei und SS verfolgt. Sie wurden Opfer von Geschäftsboykotten, Dienstenthebungsverfahren, Schulentlassungen, SA-Razzien, Bespitzelungen, Verhören und Foltern. Einige Wuppertaler Zeugen Jehovas wurden im Gestapo-Gefängnis oder im Konzentrationslager zu Tode gequält. Von den 1933 etwa 120 Gläubigen im Wuppertal wurden 60 bis 70 Opfer von Gewaltmaßnahmen der Gestapo, die seit dem Jahre 1936 ein Sonderkommando zur Bekämpfung der Glaubensgemeinschaft einsetzte.

Die Lebensgeschichte der Eheleute Först

Es sei an dieser Stelle stellvertretend für die verfolgten Wuppertaler das Ehepaar Gustav und Anna Först erwähnt. Der 1890 geborene Bandwirker Först war vor 1933 gewerkschaftlich organisiert, verweigerte jedoch nach 1933 den Beitritt in die Deutsche Arbeitsfront, die der NSDAP untergeordnet war. Weil er sich nicht in das politische Geschehen einmischen ließ, übte die örtliche NSDAP einen immensen Druck auf seinen Arbeitgeber – der Wuppertaler Wäschezeichen-Weberei Max Petig in der Schnurstraße 35a – aus, so dass er am 4. April 1935 nach 24jährigem Arbeitsverhältnis dort entlassen wurde und arbeitslos blieb. Es ist davon auszugehen, dass er in der Zeit nach der Entlassung "vom Arbeitsamt nicht vermittelt worden ist und dass auch seine direkten Bemühungen bei den Arbeitgebern in dieser Zeit ohne Erfolg waren."(6)

Unmittelbar nach dem vom Preußischen Innenminister erlassenen Verbot der "Internationalen Bibelforscher-Vereinigung" im Juni 1933 begannen die Eheleute Först, sich an den illegalen Aktivitäten der Glaubensgemeinschaft zu beteiligen. Sie nahmen an den regelmäßig stattfindenden Bibelstunden in den Wohnungen anderer Bibelforscher teil, veranstalteten aber auch in ihrer eigenen Wohnung in der Ziegelstraße 29 kleine, unauffällige Treffen mit Glaubensgenossen. Gustav Först fungierte nicht nur als ein sogenannter "Zellenleiter", sondern zeitweise auch als Leiter der gesamten Barmer Untergrund-Organisation, so etwa im Frühjahr 1936, als der damalige Leiter Hermann Schünke inhaftiert wurde. Gustav Först besorgte die Verteilung der nach Wuppertal geschmuggelten Literatur unter die Mitgläubigen und ging mit seiner Frau führend in der Missionstätigeit, die ebenso streng verboten war, voran.

Gegen die Christenverfolgung protestiert

Obwohl am 10. Oktober 1936 dutzende Bibelforscher aus Elberfeld in einer Überraschungsaktion der Gestapo verhaftet worden waren, entschloss sich Gustav Först im Dezember jenes Jahres, sich an einer reichsweiten Protestaktion gegen das NS-Regime zu beteiligen. Es sollten an einem bestimmten Tag nach Einbruch der Dunkelheit große Mengen von Flugblättern betitelt "Resolution" unter die Bevölkerung verteilt werden. In dieser Resolution protestierten die Zeugen Jehovas unmissverständlich gegen die Christenverfolgung der Nationalsozialisten. Es hieß dort unter anderem:

"Wir rufen alle gutgesinnten Menschen auf, davon Kenntnis zu nehmen, dass Jehovas Zeugen in Deutschland, Österreich und anderswo grausam verfolgt, mit Gefängnis bestraft und auf teuflische Weise mißhandelt und manche von ihnen getötet werden. Alle diese verruchten Taten werden gegen sie von einer grausamen, heimtückischen und bösen Macht verübt"(7). Der Hitlerregierung wurde in diesem Flugblatt das baldige göttliche Strafgericht angedroht.

Först, der schon seit längerer Zeit von der Gestapo verdächtigt wurde, illegale Dienste für die Wuppertaler Bibelforschervereinigung zu verrichten und am 2. Dezember zwecks Vernehmung vorgeladen worden war, beteiligte sich ungeachtet dessen am späten Sonntagabend, dem 12. Dezember 1936 an der Verteilung dieser Flugblätter, welche er nach Einbruch der Dunkelheit in einigen Straßen Barmens in Haustürkästen und unter Haustüren steckte.

Für die Gestapo muss die Flugblattaktion sehr überraschend gewesen sein, glaubte sie doch, bereits "im Oktober und November 1936 [...] in Wuppertal und Umgegend die noch bestehende Organisation der ‚Bibelforscher‘ aufgerollt"(8) zu haben. Gustav Först, der nach intensiven Hausdurchsuchungen und wiederholten Verhören am 29. Dezember verhaftet wurde, verweigerte vor den Wuppertaler Gestapo-Beamten Schüttler und Döring jede Aussage, durch die andere Bibelforscher hätten belastet werden können. Am 4. Januar 1937, nachdem Först durch Anwendung brutalster Methoden zu einem Geständnis gezwungen worden war, schrieb Kriminalsekretär Döring von der Gestapo Wuppertal nach Düsseldorf:

"Wie aus umseitiger Vernehmung zu ersehen ist, hat Först sich nach längerem Verhandeln zu einem Geständnis bequemt. Gerade bei den Bibelforschern überrascht es nicht, dass sie, wie in diesem Falle, mit der Wahrheit so lange als möglich zurück halten."(9)

Über Gustav Först wurde – so berichtet Döring seinen Düsseldorfer Kollegen – unmittelbar nach seiner Verhaftung auf Anordnung des Geheimen Staatspolizeiamtes in Berlin "Schutzhaft auf unbestimmte Zeit verhängt".

Nach über fünf Monaten Untersuchungshaft in Elberfeld und Düsseldorf wurde Gustav Först am 12.6.1937 gemeinsam mit anderen sieben Aktivisten vom Sondergericht Düsseldorf verurteilt – sein Urteil lautete ein Jahr Gefängnis. Die "nach kommunistischem Vorbild vorgenommene Verteilung von Haus zu Haus"(10) stellte laut Staatsanwaltschaft ein Vergehen gegen das Heimtückegesetz aus dem Jahre 1934 dar. Denn die Resolution enthielt – so das Sondergerichtsurteil vom 22. Juni 1937 – "unwahre oder gröblich entstellte Behauptungen tatsächlicher Art [...], die geeignet sind, das Wohl des Reiches schwer zu schädigen."(11)

Während Gustav Först das ganze Jahr 1937 in Strafhaft verbrachte, fanden in Barmen noch mehrere Verhaftungen statt. Neun Tage vor dem Ende seiner Strafhaft, am 20. Dezember 1937, wurde auch seine Ehefrau festgenommen. Weil sie "im Wesentlichen mit der Wahrheit [zurückhielt] und zu ihren Aussagen noch Gegenüberstellungen erfolgen [mussten], wurde sie vorläufig festgenommen und dem Polizeigefängnis zugeführt"(12), so Kriminaloberassistent Pentinghaus. Nachdem sie schließlich mit den erpressten Aussagen anderer Bibelforscher konfrontiert und von den "zynischen"(13) Beamten in eine verzwickte Lage gebracht worden war, gestand sie, mit ihrem Mann wiederholt biblische Zusammenkünfte abgehalten zu haben, bei denen die besagten Personen teilnahmen. Am 18.2.1938 wurde sie in Düsseldorf zu drei Monaten Gefängnis verurteilt, welche sie bis zum 19.3.1938 absaß.

Deportation nach Buchenwald

Nach der Verbüßung der Strafhaft im Gefängnis Düsseldorf-Derendorf wurde Gustav Först am 29.12.1937 nicht entlassen, sondern der "Staatspolizei in Wuppertal zur Verfügung gestellt".(14) Für die Gestapo war die vom Sondergericht anerkannte Strafe von einem Jahr zu gering. Zwecks "Urteilskorrektur" hielt die Gestapo ihn bis zum 13. März 1938 noch im Gestapo-Gefängnis in der Von-der-Heydt-Gasse fest. An jenem Tag wurde er in das Konzentrationslager Buchenwald überwiesen, wo er unter der Nummer 2780 bis zum 1.10.1943 registriert war. Im Konzentrationslager waren die Zeugen Jehovas unterschiedlichsten Misshandlungen ausgesetzt. Först schreibt in dem "Antragsformular für ehemalige Insassen von Konzentrationslagern"(15) folgendes:

"Als Bibelforscher kam ich aufgrund meiner Glaubensüberzeugung in die Strafkompanie und musste vier Monate lang unter Entzug jeglicher Verpflegung jeden Sonntag, während die anderen Häftlinge Freizeit hatten, in der Zeit von 14 – 20 Uhr am Tor stehen. Bei Vernehmungen der politischen Abteilung wurden mir, weil ich von meiner religiösen Überzeugung nicht ließ, meine Zähne lädiert und mein Rücken und Gesäß mit Schlägen und Fußtritten traktiert. Bis Januar 1939 wurde mir jeglicher Briefverkehr mit meinen Angehörigen gesperrt. Ab Januar 39 konnte ich meine Angehörigen benachrichtigen, jedoch wurde mir auch später die Erleichterung, den sonst üblichen Briefverkehr zu pflegen, genommen, weil ich von meiner Überzeugung als Bibelforscher nicht abging. Ich durfte daher nur einen Brief monatlich mit 25 Worten schreiben, einen Brief aus der Heimat monatlich empfangen, der einer besonders strengen Briefzensur unterlag, so dass oftmals nur das leere Kuvert oder Briefanrede und Gruß ausgehändigt wurden. Durch schwere Arbeit in der Strafkompanie, in die ich als Angehöriger der Bibelforschervereinigung zwangsläufig hineinkam, welche [von] besondere[n] SS Posten durch Kolbenschläge und Stossen mit dem Gewehr in die Kniekehlen gesteigert werden sollte, habe ich mir einen doppelten Leistenbruch zugezogen."

In mehreren Konzentrationslagern kamen die neu eingelieferten Zeugen Jehovas, die einen lila Winkel auf ihrem Häftlingsanzug tragen mussten, sofort in die berüchtigte "Strafkompanie", welche die schwersten und schmutzigsten Arbeiten verrichten musste, die auf 10 bis 12 Stunden täglich und auf den Sonntag ausgedehnt wurden. In Buchenwald wurde Gustav Först mit seinen Glaubensgenossen in speziellen Baracken hinter Stacheldraht vom übrigen Lager isoliert. Im März 1938 erteilte die Lagerleitung den Bibelforschern außerdem ein neunmonatiges Briefverbot. Anschließend durften sämtliche Bibelforscher monatlich 25 Wörter schreiben, die einer besonders strengen Zensur unterstanden. Gustav Först konnte also seinen Familienangehörigen nicht einmal ein Lebenszeichen von sich geben. Erst ein Jahr nachdem er aus seiner Strafhaft hätte entlassen werden müssen, konnte er seine Frau, die inzwischen wieder in Freiheit war und jeden nur möglichen Versuch gestartet hatte, über den Verbleib ihres Mannes zu erfahren, benachrichtigen.

Die vollständige Isolierung, der verlängerte und besonders harte Arbeitseinsatz sowie das vollständige bzw. eingeschränkte Schreibverbot waren neben der alltäglichen Gewaltanwendung im Konzentrationslager beliebte Mittel der SS, um die Standhaftigkeit der Zeugen Jehovas zu brechen. Ein weiteres Mittel war das Angebot, jeden Bibelforscher sofort in die Freiheit zu lassen, der bereit war, seinen Glauben durch die Unterzeichnung eines sogenannten "Revers" abzuschwören und den Krieg durch den Eintritt in die Wehrmacht aktiv zu unterstützen. Die meisten inhaftierten Zeugen Jehovas blieben jedoch bekenntnistreu. Bis zum Kriegsende stellten die Bibelforscher in Buchenwald das größte Kontingent in der Strafkompanie.

Gustav Först blieb trotz dieser Haftbedingungen seinem Glauben treu. Auf jedem Brief, den er ab 1939 schreiben durfte, wurde von der Lagerkommandatur folgendes vermerkt:

"Der Schutzhäftling ist nach wie vor hartnäckiger Bibelforscher und weigert sich, von der Irrlehre der Bibelforscher abzulassen. Aus diesem Grunde ist ihm lediglich die Erleichterung, den sonst zulässigen Briefverkehr zu pflegen, genommen worden."(16)

Der Vermerk trägt die Unterschrift des SS-Standartenführers Koch, der die Bibelforscher besonders feindselig behandeln ließ.

Försts Brief vom 6. August 1939, den er im Block 44 des Lagers mit Bleistift auf einem kleinen Stück Papier verfasste, lautet wie folgt:

"Meine liebe Anna!

Deine lieben Zeilen vom 6.7. sowie die Freimarken und das Geld vom 15.7. habe ich erhalten. Dier mein Lieb recht herzlichen Dank. Bin noch gesund und munter, was ich auch von Dir liebe Anna hoffe. Grüße bitte meine lieben alle besonders die Zwillinge und nimm die herzlichsten Grüße von deinem Gustav."(17)

Gesund im physischen Sinne war Gustav Först zu diesem Zeitpunkt auf keinen Fall, im Jahre 1938 hatte er "eine Krümmung der Wirbelsäule, doppelten Leistenbruch und verschiedene andere Schäden"(18) erlitten. Mit seinem Ausspruch "Bin noch gesund und munter, was ich auch von Dir liebe Anna hoffe" meinte er sicherlich seine lautere Glaubensüberzeugung, die er und seine Frau zu bewahren entschlossen waren.

Am 4. Oktober 1943, nach fünfeinhalbjähriger Haft im Konzentrationslager Buchenwald wurde Gustav Först in das Männerlager Ravensbrück verlegt. Dort erhielt er die Häftlingsnummer 5616. Auch in Ravensbrück war ihm nur ein eingeschränkter Breifverkehr erlaubt. In seinen Briefen versicherte er seiner Frau stets, dass er "gesund" geblienen war. Im Frühjahr 1945 kam Först mit einem Sonderkommando unter der gleichen Häftlingsnummer zu einem Arbeitskommando in Sassnitz, einer Hafenstadt an der Ostküste der Insel Rügen. Dort wurde er am 31. März als Handwerker dem "Forschungsinstitut der Reichs-Arbeits-Gemeinschaft für Verwertung der Meeresalgen für Volksgesundheit und gegen Mangelkrankheiten" zugeteilt. Dort hat er – so der Leiter des Instituts, Professor Schmitz – "alle die ihm übertragenen Arbeiten gewissenhaft und pünktlich ausgeführt und war stets fleißig. Anlass zu Klagen hat er nie gegeben."(19)

Mit der Besetzung von Sassnitz auf Rügen am 3. Mai 1945 stand Gustav Först nach achteinhalbjähriger Gefängnis- und Konzentrationslagerhaft endlich wieder in Freiheit! Der Leiter der Reichs-Arbeits-Gemeinschaft bescheinigte ihm an diesem Tag in einem heute noch erhaltenen Schreiben die Entlassung aus der Schutzhaft.

Gustav Först blieb zunächst noch in Sassnitz gemeldet. Bis zum 15. Mai kam er in einer Wohnung in der Luisenallee unter, anschließend wohnte er in der Bergstraße 7.

Am 20. Juni unternahm Gustav Först den Versuch, zu Fuß "über die Besetzungszone nach dem Westen zu kommen"(20) , was jedoch scheiterte, "weil der Russe niemand durchließ". Er konnte am 24. Juni die Insel zwar verlassen, musste sich aber noch bis zum Herbst in Eickelberg/Mecklenburg aufhalten und als Landarbeiter im russischen Ernteeinsatz arbeiten. Für seine Arbeit erhielt er Verpflegung und ein einmaliges Reisegeld von 50 Reichsmark. Am 15.9.1945 durfte er sich schließlich auf den weiten Heimweg machen, "teils zu Fuß, teils per Bahn nach Berlin, von dort mit dem englischen Transport über die Grenze, kam [er] dann am 7.10.1945 nach fast 9 Jahren wieder zur Familie in die Heimat nach Wuppertal Barmen."(21)

Ein schwieriger Wiederanfang

Alles Hab und Gut, was Gustav und Anna Först im Jahr 1936 noch besaßen, war nun weg. Bei seiner Einlieferung ins Konzentrationslager musste Först sämtliche Kleidungsstücke und weitere Gegenstände abgeben, die er nie mehr zu Augen bekam. In den neun Jahren seiner Haft sind ihm laut einer von ihm gemachten Auflistung ein Anzug, ein Wintermantel, ein Hut, zwei Unterhemden, zwei Oberhemden, zwei Paar Strümpfe, zwei Unterhosen, ein Paar Straßenschuhe, ein Paar Lederhausschuhe, ein Paar Handschuhe, eine Krawatte, ein Wollschal, zwei Taschentücher, ein Pullover, ein Trauring, ein Taschenmesser und eine Taschenuhr abhanden gekommen. Die in der Effektenkammer des Konzentrationslagers abgegebenen und auf einer Karte des Häftlings verzeichneten Kleider wurden mit Sicherheit für andere Zwecke wie die Versorgung der Soldaten an der Front mit Kleidung verwendet. Der Häftling erhielt lediglich seine Häftlingskleidung.

Auch Frau Först wurde nach ihrer Freilassung im Jahr 1938 von den Behörden schrittweise in die völlige Armut getrieben. Aufgrund ihrer angeblichen Staatsfeindlichkeit durfte sie weder in einem Arbeitsverhältnis stehen, noch hatte sie Anrecht auf die Wohlfahrts- oder Arbeitslosenunterstützung.

Hinzu kam noch, dass Gustav Först infolge der in der Inhaftierung erlittenen Gesundheitsschäden arbeitsunfähig wurde(22). Im Jahr 1938 erkrankte er in Buchenwald zunächst an Ruhr und Wassersucht. Im Jahr 1944 hatte er in Ravensbrück nochmals eine Durchfallserkrankung mit Darmkrämpfen, was ihm eine sechswöchige, unzureichende Lazarettbehandlung verursachte. "Durch das Tragen von schweren Lasten im KZ" erlitt er 1938 einen doppelten Leistenbruch und eine Wirbelsäulenverkrümmung. Bis zu seinem Lebensende klagte Först aufgrund dieser Verletzungen "über Schmerzen in der Lenden- und unteren Brustwirbelsäule", die "bis zum Nacken [und] Hinterhaupt aus[strahlten]."

Nicht nur die harte Arbeit, sondern auch die in der Strafkompanie des KZ-Lagers alltäglichen Misshandlungen verursachten Gustav Först größere Beschwerden. 1938 erhielt er beispielsweise einen besonders harten Kolbenschlag auf die linke Schulter, welcher ihm eine Revierbehandlung und eine nur "vorrübergehende Schonung" verursachte. Im Jahre 1940 wurden ihm ferner "durch einen Faustschlag mehrere rechtsseitige Backenzähne abgebrochen", so dass er nach dem Krieg eine komplette Ober- und Unterkieferprothese mit Haltezähnen bekam.

Aufgrund sämtlicher Körperschäden und eines Nervenleidens wurde "die Erwerbsminderung im Zusammenhang mit der Verfolgung [...] auf 50%" geschätzt.

Zur "Wiedergutmachung" der haftbedingten Schäden an Körper und Gesundheit bekam Först eine Unfallrente gewährt. Außerdem erhielt er laut Beschluss der Wiedergutmachungsbehörde vom 17.10.1949 eine Entschädigungssumme von 15.150 DM für die 100 Monate und 4 Tage Haft.

Als 1945 das Werk der Zeugen Jehovas in Deutschland wieder erlaubt wurde, beteiligten sich die Eheleute Först wieder an allen Aktivitäten ihrer Gemeinschaft. Sie gingen gemeinsam mit den wenigen Zeugen Jehovas, die noch in Wuppertal lebten, in dem sogenannten Verkündigungswerk voran, so dass die Wuppertaler Gemeinde bald wieder Zuwachs verzeichnen und die Größenordnung der 20er Jahre erreichen konnte. Einzelne Zeugen Jehovas erinnern sich heute noch an die besonders rege Missionstätigkeit Gustav Försts in der Nachkriegszeit.

Am 8.9.1966 verstarb Gustav Först im Alter von 76 Jahren in Wuppertal. Neun Jahre später, im Mai 1975 starb seine Ehefrau. Beide sind im Kommunalfriedhof in Ronsdorf begraben. Nachfahren, die uns heute ihre Geschichte erzählen könnten, hinterließen sie nicht. Ihr Schicksal kann aber in den ausführlichen Akten des Sondergerichtes, der Geheimen Staatspolizei sowie der Stadt Wuppertal nachgelesen werden.

Die Eheleute Först hinterließen uns ein wertvolles Vermächtnis. Das Beispiel solcher Menschen, die trotz der Gewaltherrschaft der Nationalsozialisten nicht bereit waren, ihre eigene christliche Identität aufzugeben und den Hitler-Staat zu unterstützen, sollten wir – ob Zeugen Jehovas oder nicht – in Zukunft auch in unserer lokalen Erinnerungs- und Mahnungsarbeit angemessen würdigen.

Quellen:

Nordrheinwestfälisches Hauptstaatsarchiv Düsseldorf, Außenstelle Schloss Kalkum, Ger. Rep. 114/1045,1046: Akten des Sondergerichtes Düsseldorf in der Strafsache gegen Hammesfahr und andere.

Nordrheinwestfälisches Hauptstaatsarchiv Düsseldorf, Außenstelle Schloss Kalkum, Ger. Rep. 114/1193:

Akten des Sondergerichtes Düsseldorf in der Strafsache gegen die Ehefrau W. Eichholz und andere.

Nordrheinwestfälisches Hauptstaatsarchiv Düsseldorf, RW 58 [Aktennummer unbekannt, da vom Autor noch nicht eingesehen]: Personalakten der Geheimen Staatspolzei, Staatspolizeistelle Düsseldorf.

Stadtarchiv Wuppertal, Wiedergutmachungsakte Gustav Först (Nr. 11283)

Stadtarchiv Wuppertal, Wiedergutmachungsakte Anna Först (Nr. 11282)

Sabine Stein, Archiv der Gedenkstätte Buchenwald, Schreiben mit Anlagen vom 14.7.1998 an den Autor

Günther Heilmayer, Mahn- und Gedenkstätte Ravensbrück, Schreiben mit Anlagen vom 19.11.1998 an den Autor.

Bernhard Strebel, Schreiben vom 16.12.1998 an den Autor.

  1.  Vgl.: Westdeutsche Zeitung, Ausgabe Wuppertal, 5.2.1998; Wuppertaler Rundschau, 27.10.1999. Es handelt sich hierbei um die einzigen Erwähnungen in der Lokalpresse.
  2. Vgl.: Westdeutsche Zeitung, Ausgabe Wuppertal, 1.9.1999 und 2.9.1999.
  3. Erste Forschungsansätze und –ergebnisse präsentiert der Autor in dem nichtveröffentlichten Manuskript "Selbstbehauptung und Protest aus dem Glauben – Jehovas Zeugen in Wuppertal und Umgebung während der Nazi-Verfolgung". Dieser Beitrag zum "Schülerwettbewerb Deutsche Geschichte um den Preis des Bundespräsidenten", Ausschreibung 1998/99, wurde mit einem fünften Preis prämiert. Er ist archiviert in: Archiv der Körber-Stiftung, Hamburg, Ausschreibung 1998/99, Beitrag 990626.
  4. Lilje, Hanns: Im finstern Tal. Nürnberg 1947, S. 59. Vgl. zur Geschichte der Zeugen Jehovas im Dritten Reich das inzwischen in der vierten Auflage erschienene Standartwerk von Detlef Garbe: "Zwischen Widerstand und Martyrium. Die Zeugen Jehovas im ‚Dritten Reich‘", München 1999.
  5. Kater, Michael: Die Ernsten Bibelforscher im Dritten Reich, in: Vierteljahreshefte für Zeitgeschichte, 2. Heft/April 1969, Stuttgart 1969, S. 183.
  6. Stadtarchiv Wuppertal (StdA W), Wiedergutmachungsakte Gustav Först (Nr. 11283), Der Regierungspräsident in Düsseldorf, Bescheid vom 21.1.1956.
  7. Vgl.: Archiv Christian Leeck, NS/Qu 21.
  8. Der Oberstaatsanwalt als Leiter der Anklagebehörde bei dem Sondergericht Düsseldorf, 18 Js 237/37, Anklageschrift vom 12.2.1937; Eine Kopie der Anklageschrift ist archiviert in: StdA Wuppertal, Wiedergutmachungsakte Oskar Thiel (Nr. 77312).
  9. Hauptstaatsarchiv (HStA) Düsseldorf, Ger. Rep. 114/1045, Kriminalsekretär Döring, Schreiben vom 4.11.1937.
  10. HStA Düsseldorf, Ger. Rep. 114/1045, Schlussbericht der Gestapo-Stelle Düsseldorf in der Strafsache gegen Erich Hammesfahr und Andere, 8.1.1937.
  11. HStA Düsseldorf, Ger. Rep. 114/1046, Urteil vom 22.6.1937.
  12. HStA Düsseldorf, Ger. Rep. 114/1193, Kriminaloberassistent Pentinghaus, Vermerk zur Vernehmung von Anna Först, 20.12.1937.
  13. StdA Wuppertal, Wiedergutmachungsakte Anna Först (Nr. 11282), Schilderung des Verfolgtenvorganges von Anna Först [ohne Datum].
  14. HStA Düsseldorf, Ger. Rep. 114/1046, Anzeige über die Entlassung aus der Strafhaft, Gefängnis Düsseldorf-Derendorf, 29.12.1937.
  15. StdA Wuppertal, Wiedergutmachungsakte Gustav Först (Nr. 11283).
  16. StdA Wuppertal, Wiedergutmachungsakte Gustav Först (Nr. 11283), Vermerk der Kommandatur des Konzentrationslagers Buchenwald auf dem Schreiben von Gustav Först vom 6.8.1939.
  17. StdA Wuppertal, Wiedergutmachungsakte Gustav Först (Nr. 11283), Gustav Först, Schreiben vom 6.8.1939.
  18. StdA Wuppertal, Wiedergutmachungsakte Gustav Först (Nr. 11283), Friedrich Brosius, eidesstattliche Erklärung vom 19.8.1948.
  19. StdA Wuppertal, Wiedergutmachungsakte Gustav Först (Nr. 11283), Der Leiter der Reichs-Arbeits-Gemeinschaft für Verwertung der Meeresalgen, Schreiben vom 3.5.1945.
  20. StdA Wuppertal, Wiedergutmachungsakte Gustav Först (Nr. 11283), Erlebnisbericht Gustav Först.
  21. Ebenda.
  22. Die nachstehenden Angaben und Zitate stammen aus drei ärtztlichen Gutachten aus den Jahren 1948-50, archiviert in: StdA W, Wiedergutmachungsakte Gustav Först (Nr. 11283).