KZ-Häftlinge aus Wuppertal

 

Die SS  teilte die Häftlinge nach Nationalität, "Rasse", politischer Zugehörigkeit und Haftgrund. In der Rangordnung der Nationalsozialisten am höchsten standen deutsche und österreichische Häftlinge. Ihnen folgten die Häftlinge aus den nordeuropäischen und aus den westeuropäischen Ländern.
Am untersten Ende dieser Rangordnung waren Juden, Sinti und Roma, "Homosexuelle" und als "Asoziale " stigmatisierte Häftlinge sowie die sowjetischen Kriegsgefangenen. Diese Häftlingsgruppen wurden zumeist den schlechtesten Arbeitskommandos zugeteilt und waren am stärksten von der Vernichtung bedroht.

 

"Schutzhäftlinge" ("Politische Häftlinge")
Unter dieser Kategorie waren sehr unterschiedliche Personen zusammengefasst, nicht nur politisch tätige im Sinne des Wortes: Widerstandskämpfer und Regimegegner ebenso wie NSDAP-Mitglieder, die wegen eines Parteivergehens eingeliefert worden waren, Fremdenlegionäre oder Schwarzhörer, nach Kriegsbeginn ebenso die meisten Nichtdeutschen.

Bibelforscher (Zeugen Jehovas)

"§ 175" ("Homosexuelle")

"Rotspanier"
Mit Ende des Spanischen Bürgerkriegs emigrierten zwischen 400.000 und 500.000 Republikanische Spanier nach Frankreich. Nach der Besetzung des nördlichen Teils Frankreichs durch die Deutsche Wehrmacht ordnete Heinrich Himmler an, dass alle Spanienkämpfer in Schutzhaft zu nehmen seien. Die meisten Spanien-Kämpfer wurden in Dachau und Mauthausen interniert.

"Zivilarbeiter"
Den durch den Krieg verursachten Arbeitskräftemangel im Deutschen Reich versuchten die Nationalsozialisten durch die Verschleppung ausländischer Arbeitskräfte aus den besetzten Gebieten auszugleichen. Verschiedene Vergehen am Zwangsarbeitsplatz, etwa politische Betätigung, Sabotage oder sexueller Kontakt mit Deutschen ("Rassenschande") wurde mit der Einweisung ins Konzentrationslager geahndet.

"Juden"

"Asoziale" (AZR)
"Asozial" ist ein dem Lagerjargon entnommener Ausdruck für jene Häftlingskategorien, die offiziell als "AZR" oder "ASR", "Arbeitszwang Reich" bzw. "Arbeitsscheu Reich", bezeichnet wurden. "AZR"-Häftlinge wurden durch die Kriminalpolizei auf Basis des Grunderlasses zur Vorbeugenden Verbrechensbekämpfung vom 14. Dezember 1937 in ein Konzentrationslager eingewiesen, weil sie vorgeblich "ohne Berufs- und Gewohnheitsverbrecher zu sein, durch [ihr] asoziales Verhalten die Allgemeinheit gefährdet[en]". Tatsächlich war "asozial" eine Sammelbezeichnung für aus sozialen Gründen als minderwertig eingeschätzte Menschen.

"Kriminelle"

"BV" ("Befristete Vorbeugehaft")
Die Einweisung von Vorbeugehäftlingen geschah unter Ausschaltung der Gerichte durch die Kriminalpolizei. Vorbeugehaft wurde – in der Sprache der Nationalsozialisten - gegen "Berufs"- und "Gewohnheitsverbrecher" sowie "Gemeingefährliche" verhängt.
 

"SV" ("Sicherheitsverwahrte")
Auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen RFSS Himmler und Justizminister Thierack im September 1942 wurden auch Justizhäftlinge in Konzentrationslager eingeliefert.

"Zigeuner" (Roma und Sinti)
Am 6. Dezember 1942 befahl Himmler mittels dem "Auschwitz-Erlass", alle lebenden "Zigeunermischlinge, Rom-Zigeuner und Angehörige zigeunerischer Sippen balkanischer Herkunft [...] in ein Konzentrationslager einzuweisen".

„SU.Kgf." (Sowjetische Kriegsgefangene)