Heinz Busch

Koblenz, Deutschland
gestorben: 
15. November 1943 Dortmund
Beruf: 
Kaufmann

Biographie von http://www.erport-do.de/wiki/index.php/Busch,_Heinz_Werner

Busch, Heinz Werner

Heinz Werner Busch wurde am 3. Februar 1921 in Koblenz geboren. Er erlernte den Beruf des Kaufmanns und war als Buchhalter tätig. Er war unverheiratet. Bei seiner Einberufung lebte er im Hause der Eltern in Düsseldorf. Laut einem Eintrag in das Soldbuch hat er sich wohl einige Zeit in Brasilien aufgehalten. Im Soldbuch sind neben englischen auch portugiesische Sprachkenntnisse verzeichnet. Von Oktober 1940 bis Ende Januar 1941 erfüllte er seine Arbeitsdienstpflicht. Dort wurde seine Führung mit „Sehr gut“ bewertet. Am 8. Februar 1941 wurde er zur Wehrmacht – zum Infanterie-Ersatz-Bataillon 464 nach Eschweiler einberufen und erhielt dort seine Grundausbildung. Bis zum 12.5.1942 tat er Dienst in verschiedenen Kompanien dieses Bataillons, dann wurde er zur Standortkompanie z.b.V. nach Minden versetzt. Dort verblieb er bis Anfang Dezember 1942 bevor er nach wenigen Tagen bei einer Marschkompanie des Landes-Schützen-Ersatz-Bataillons 6 der Heeres-Sanitätsstaffel in Iserlohn zugeteilt wurde. Dort wurde er als Schreiber im Teillazarett Bethanien eingesetzt.

Die Strafeinträge in sein Wehrstammbuch und ein Auszug aus seinem Strafbuch zeigen, dass er erhebliche Schwierigkeiten mit den Disziplinarvorstellungen der Wehrmacht und den Einschränkungen seiner persönlichen Freiheit hatte. Er wurde laufend wegen Urlaubsüberschreitung verwarnt und viermal deswegen mit Arreststrafen belegt. Im März 1942 erhielt er 18 Tage geschärften Arrest weil er ohne Urlaub für einen Tag und zwei Nächte zu seinen Eltern nach Düsseldorf gefahren war. Am 5. Mai des Jahres verließ er wiederum seine Dienststelle und fuhr nach Düsseldorf, wo er sechs Tage später festgenommen wurde. Obwohl er diesmal der „unerlaubten Entfernung“ beschuldigt wurde, wurde kein Militärgerichtsverfahren eingeleitet, sondern er wurde nochmals mit einer Disziplinarstrafe von vier Wochen verschärften Arrest belegt, die er vom 21. Mai bis zum 17. Juni 1943 absaß. Der 6. Eintrag unter „Strafen“ im Wehrstammbuch steht nicht mehr unter „Disziplinarstrafen im Wehrdienstverhältnis“, sondern unter „Gerichtliche Strafen im Wehrdienstverhältnis“. Da kein Urteil erhalten ist, können Aussagen über die Geschehnisse und Entwicklungen nach seiner letzten Arreststrafe nicht gemacht werden.

Heinz Busch wurde wegen Fahnenflucht am 28. September 1943 vom Feldgericht der Division 526 in Wuppertal zum Tode, Verlust der Wehrwürdigkeit und Ehrverlust auf Lebenszeit verurteilt. Das Urteil wurde einen Monat später durch den Befehlshaber des Ersatzheeres bestätigt und die Vollstreckung angeordnet.

Heinz Busch wurde im Alter von 22 Jahren am 15. November 1943 um 17.45 Uhr im Gerichtsgefängnis Dortmund enthauptet.

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