Alfred Schmitz

Wuppertal-Barmen, Deutschland
gestorben: 
3. Mai 1945 Cap Arcona
Opfergruppe: 
Beruf: 
Bauhilfsarbeiter

von Rainer Hoffschildt.

Friedrich Wilhelm Alfred Schmitz wurde am 14. März 1915 in Barmen als Sohn eines Schlossers geboren. Er war Textilarbeiter in Wuppertal-Barmen und wohnte in der Straße Höhne 93. Am 8. Dezember 1938 wurde er vom Landgericht Wuppertal als „Sittlichkeitsverbrecher“ aufgrund des von den Nazis 1935 neu eingeführten §175a StGB verurteilt. Mit §175a waren neue Straftatbestände eingeführt und die Strafen erheblich erhöht worden. Dem zum Urteil 22-Jährigen wurde vorgeworfen, sexuelle Handlungen mit unter 21-Jährigen gehabt zu haben (§ 175a Ziffer 3) und als Strichjunge tätig gewesen zu sein (§ 175a Ziffer 4). Es war ein großer Prozess mit 14 weiteren Mitangeklagten, alle aus Wuppertal, alle aufgrund § 175 bzw. 175a StGB. Die meisten waren recht jung, im Durchschnitt erst 24 Jahre. Zwei Drittel waren Arbeiter und Handwerker, ein Drittel Angestellte und Kaufleute. Acht von ihnen konnten das Gericht frei verlassen, da ihre Strafe durch die Untersuchungshaft als verbüßt galt bzw. zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die geringste Strafe lag bei zwei Monaten Gefängnis, die höchste bei zwei Jahren und drei Monaten Zuchthaus. Mindestens drei starben im Krieg oder in Kriegsgefangenschaft. Ein weiterer wurde später als Soldat erneut aufgrund § 175 verurteilt, diesmal in Norwegen von einem Kriegsgericht der Marine. Er kam in das Emslandlager Esterwegen und erkrankte dort so schwer, dass er „moorunfähig“ und in das Zuchthaus Remscheid abtransportiert wurde. Möglicherweise starb auch er.

Alfred Schmitz wurde zu zwei Jahren Zuchthaus und drei Jahren Ehrverlust verurteilt, abzüglich der außergewöhnlich langen Untersuchungshaft von 254 Tagen. Zunächst gelangte er am 15. Februar 1939 über das Gefängnis Herford in das Strafgefangenenlager Esterwegen im Emsland. Dort wurde der 23-Jährige beschrieben: 1,65 m groß, ohne Bart, blaue Augen, gesetzte Gestalt und hellblondes Haar. Im April wurde er weiter transportiert in das Strafgefangenenlager Brual-Rhede und von dort am 14. Juni 1939 in das Strafgefangenenlager Bathorn und dann am 28. August 1939 in die Haftanstalt Lingen. Entlassen wurde er am 6. April 1940 nach Wuppertal.

Doch im Juni 1941 wurde er erneut wegen § 175a Ziffer 3 in Wuppertal zusammen mit zwei weitern Wuppertalern verurteilt, diesmal zu einem Jahr und drei Monaten Zuchthaus; die bürgerlichen Ehrenrechte wurden ihm auf drei Jahre aberkannt. Das Gericht stufte ihn nun als „Kriegstäter“ ein, was bedeutete, dass die Haftdauer unabsehbar wurde, denn die Strafverbüßung sollte trotz Haft erst nach Kriegsende beginnen. Diese Einstufung wurde aber später widerrufen. Vermerkt wurde auf einer Karteikarte des Justizvollzugs auch, dass die „polizeiliche Vorbeugungshaft“, also KZ-Haft, vorgesehen sei. Der nun 27-Jährige kam nun in die Strafanstalt Lingen. Auf Antrag der Gestapo Wuppertal wurde er zum Strafende nicht in die Freiheit entlassen sondern am 21. April 1942 in das Polizeigefängnis Wuppertal transportiert.

Noch im selben Jahr ist sein Zugang im KZ Neuengamme belegt, wo er die Nummer SV DR 21.627 erhält. Nun wurde auch „Bauhilfsarbeiter“ als Beruf angegeben. Vermutlich war der berufliche Abstieg zum Hilfsarbeiter durch seine Verurteilungen bewirkt worden. Er starb mit 30 Jahren am 3. Mai 1945 beim Untergang der Cap Arcona. Auf diesem Schiff sollten die Häftlinge aus Neuengamme evakuiert werden; es wurde von alliierten Bomben versenkt.

 

§ 175

 

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Kommentare

Gibt es noch Überlebende der Besatzung und wenn ja, wie kommt man an Informationen.Verwandter von uns ist ebenfalls umgekommen.

es gibt eine Gedenkstätte für die Opfer der Cap Arcona und möglicherweise wies die VVN BdA in Hamburg oder die aus Schleswigholstein näheres.

Helfen kann vielleicht auch die Gedenkstätte Neuengamme bei Hamburg

KZ-Gedenkstätte Neuengamme

Jean-Dolidier-Weg 75
21039 Hamburg

Telefon: 0 40 - 4 28 13 15 00
Fax: 0 40 - 4 28 13 15 01
E-Mail: info@kz-gedenkstaette-neuengamme.de

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