Erich Dickten

Wuppertal-Elberfeld, Deutschland
gestorben: 
27. Juli 1942 KZ Neuengamme

Im zweiten Fall im Prozess gegen Erich Dickten u.a. widerrief der bereits vom VGH zu 21 Monaten Gefängnis verurteilte und einzige Belastungszeuge Hermann Schmidt seine Aussagen: „Er gibt an, er habe die Angeklagten, die ihm entweder von der KPD oder doch von Ansehen bekannt wären, wahllos genannt, weil die Polizei unter Anwendung von Druckmitteln von ihm verlangt habe, dass er die Namen derjenigen Personen angebe, mit denen er illegal gearbeitet habe.“[1] Da alle Angeklagten die Beschuldigungen in den Vorermittlungen bestritten hatten, gab es keine anderen Beweismittel mehr. Alle neun Angeklagten wurden mangels Beweisen freigesprochen und blieben frei bis auf Erich Dickten. Dickten wurde aus unbekannten Gründen am 30. Juni 1939 wieder in Haft genommen und starb am 27. Juli 1942 im KZ Neuengamme.

 

 

[1]LAV NRW W, GSTAH, Nr. 9156, Dickten u.a. 6 O.Js. 135-36.

 

 

Angaben zur Verfolgung
 

Beginn Ende Gericht Urteil Art Ort Grund
01.07.1933 01.04.1935 Oberlandesgericht Hamm 21 Mon. Gef?ngnis Wuppertal, Gef?ngnis Politisch / Vorbereitung zum Hochverrat
12.03.1936 08.10.1936 Oberlandesgericht Hamm   Untersuchungshaft Wuppertal, Gef?ngnis Politisch / Vorbereitung zum Hochverrat
30.06.1939 27.07.1942     Gef?ngnis
KZ nach Haft
KZ Neuengamme  
Quellenhinweis: 

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