Jan Beukema

Noorddijk, Niederlande
gestorben: 
20. April 1945 KZ Dachau

Jan Beukema

Geb. am 9.6.1925 in Noorddijk, gest. am 20.4.1945 in Dachau; Dreher. Lt. „Gefangenenbuch (Aufnahmebuch) des Polizeigefängnisses Remscheid von 1944/45“ im Zweiten Weltkrieg wohnhaft in Wuppertal-Vohwinkel. Am 26.5.1944 wegen eines politischen Vergehens in das Polizeigefängnis Remscheid eingeliefert; bereits am nächsten Tag dem Amtsgericht Remscheid zugeführt, das einen Haftbefehl erließ. Noch am selben Tag wieder in das Polizeigefängnis Remscheid eingeliefert. Lt. „Gefangenenbuch (Aufnahmebuch) des Polizeigefängnisses Remscheid von 1944/45“ wohnhaft im D.E.W.-Lager Remscheid. Am 30.5.1944 in das Gerichtsgefängnis Wuppertal überführt. Später im Zuchthaus Lüttringhausen inhaftiert. Am 22.2.1945 von dort zur Verfügung der Stapo („Schutzhaft“) in das Polizeigefängnis Remscheid eingeliefert; bereits am nächsten Tag in das Polizeigefängnis Wuppertal überstellt. Ab 24.3.1945 im KZ Buchenwald; dortige Häftlingsnummer: 139051. Später in das KZ Dachau eingeliefert; dort am 20.4.1945 umgekommen.

Quellen und Literatur: HiZ RS: Gefangenenbuch (Aufnahmebuch) des Polizeigefängnisses Remscheid von 1944/45, Nr. 528/1944, 531/1944 und 258/1945

(dort jeweils: Beukema, Jean); https://oorlogsgravenstichting.nl/persoon/11444/jan-beukema (gesehen am 30.7.2018); https://www.verzetsmuseum.org/dachau/willem-hendrik-zeelt (gesehen am 21.7.2018)

Informationen von Armin Breidenbach

Quellenhinweis: 

Kommentare

 

von Armin Breidenbach

Während des Zweiten Weltkriegs waren in Remscheid mehr als 10.000 ausländische „Zivilarbeiter“ und Kriegsgefangene eingesetzt, von denen nach einer Veröffentlichung des Wuppertaler Historikers Armin Schulte viele ums Leben kamen: „Sie starben an Krankheit, durch Unfall und an den Folgen von Misshandlungen. Weitere Menschen wurden vermutlich von der Gestapo und anderen Verfolgungsorganen ermordet oder kamen in Arbeits- oder Konzentrationslagern ums Leben. Und auch in den Nachkriegstagen starben in Remscheider Sammellagern noch zahlreiche Ausländer. Die meisten Ausländer wurden aufgrund der unzureichenden Schutzmöglichkeiten bei Luftangriffen getötet. […]“

Einer dieser „Zivilarbeiter“ war der Niederländer Jan (Jean) Beukema, der sich im Gegensatz zu zahlreichen anderen Fremdarbeitern freiwillig zum Arbeitseinsatz in Deutschland gemeldet hatte und 1944 politisch auffällig geworden war. Seinen Fall stellte Armin Schute in seinem 2003 veröffentlichten Buch „Zwangsarbeit in Remscheid 1939 – 1945“ näher dar:

„Am 25.5.1944 wurde beim Amtsgericht Remscheid von der Gestapo Strafanzeige gegen den Niederländer B. erstattet: ‚Nach hier wurde mitgeteilt, dass der holländische Zivilarbeiter B., beschäftigt bei den Deutschen Edelstahlwerken in Remscheid, am 10. oder 11. Mai 1944 in dem Lokal ‚Schöne Aussicht‘ in Remscheid-Hasten in gemeiner Weise über den deutschen Staat und dessen Einrichtungen geschimpft hat. Er hat u. a. gesagt: ‚Die deutschen Soldaten seien sehr brutal, die Deutschen hätten die holl. Juden alle nach Deutschland geschleppt und hier ermordet.‘ Weiter hat er von der Ermordung von engl. amerikan. Terrorfliegern durch Deutsche gesprochen.‘ Nach Aussage des Wirtes hatte der Niederländer, der zu dieser Zeit in der Hammesberger Straße 31 wohnte, bei einem seiner häufigen Besuche in der Gastwirtschaft einen Streit von Zaune gebrochen, an den Äußerungen des Niederländers habe er ‚Anstoß genommen‘. B. gestand im Verhör der Gestapo die besagten Äußerungen ein, gab aber an, vom Wirt provoziert worden zu sein, habe dieser doch alle Niederländer pauschal als Saboteure bezeichnet. Die Gestapo plädierte für eine unnachgiebige Haltung der Justiz: ‚Es ist aber anzunehmen, dass der Holländer auch bei seinen Kameraden die gleichen Redensarten führt und diese gegen das Reich aufhetzt. Wie er selbst zugibt, hat er auch mit einem jetzt flüchtigen Polen über die Ermordung der holländischen Juden gesprochen.‘ Nur einen Monat später wurde B. vom Landgericht Wuppertal zu neun Monaten Haft verurteilt. Begründet wurde das Urteil, das sich allein auf B.‘s Aussagen über die niederländischen Juden stützte, wie folgt: ‚Der Angeklagte ist danach überführt, vorsätzlich eine unwahre Behauptung öffentlich aufgestellt zu haben, die geeignet ist, das Wohl des Reiches oder das Ansehen der Reichsregierung schwer zu schädigen, indem er behauptet, die aus Holland abbeförderten Juden seien alle umgebracht worden. Damit hat er sich nach § 1 des Heimtückegesetzes strafbar gemacht. (…) Bei der Strafzumessung ist davon auszugehen, dass es sich bei der Behauptung des Angeklagten um ein ausgesprochenes Gräuelmärchen handelt, das nur zu dem offenkundigen Zweck verbreitet wird, gegen Deutschland zu hetzen und das der Angeklagte in völlig kritikloser Weise ohne irgendwelche Grundlage weiterverbreitete.‘ Strafmildernd wirkten sich jugendliches Alter, bisherige Unbescholtenheit und freiwillige Meldung nach Deutschland aus. B. wurde zunächst in Wuppertal inhaftiert und später (am 8. Dezember 1944 als Gefängnisgefangener, A. B.) nach Lüttringhausen verlegt. Ein Antrag der DEW auf vorzeitige Haftentlassung des Facharbeiters wurde abgelehnt. Am 22.2.1945 wurde er (aus dem Zuchthaus Lüttringhausen; A. B.) entlassen und der Gestapo übergeben. […].“

Damit war die Angelegenheit aber noch nicht erledigt, wie weitergehende Recherchen ergaben: Denn bereits am 23. Februar 1945 wurde Beukema vom Polizeigefängnis Remscheid aus - zusammen mit seinen Landsleuten Willem Hendrik Zeelt, Johannes L. Kautz und Theodor Lukkezen, die ebenfalls am 22. Februar 1945 aus politischen Gründen vom Zuchthaus Lüttringhausen aus in das Polizeigefängnis Remscheid eingeliefert worden waren - in das Polizeigefängnis Wuppertal überstellt.

Einige Zeit später wurden alle vier mit demselben Transport zunächst in das Konzentrationslager Buchenwald deportiert; nach einer von der Politischen Abteilung des KZ Buchenwald erstellten Liste vom 24. März 1945 wurden 92 Häftlinge, darunter 36 politische, an jenem Tag dort eingeliefert. Beukema, Kautz, Lukkezen und Zeelt wurden dort als „politische Niederländer“ registriert und erhielten die Häftlingsnummern: 139051 (Jan Beukema), 139052 (Johannes L. Kautz), 139053 (Theodor Lukkezen) und 139106 (Willem Hendrik Zeelt).

Sie gehörten damit zu den mehr als 3.000 niederländischen Häftlingen, die zwischen 1940 und 1945 im KZ Buchenwald gefangen gehalten wurden. Eine besondere Gruppe waren dort „die über 300 niederländischen Geiseln, die als Druckmittel gegen die Internierung von Deutschen in Niederländisch-Indien auf den Ettersberg verschleppt wurden. Getrennt von den anderen wurden sie in einer gesonderten Unterkunft (Block 41) untergebracht, unter ihnen auch Willem Drees der damalige Fraktionsvorsitzende der sozialdemokratischen Arbeiterpartei und spätere Ministerpräsident der Niederlande. Zu den Geiseln gehörten auch zahlreiche Angestellte des niederländischen Königshauses (Privatsekretäre, Kammerherr, Stallmeister)“.

Im Stammlager des KZ Buchenwald befanden sich in der ersten Aprilwoche des Jahres 1945, also zwei Wochen nach der Einlieferung von Jan Beukema und seinen Landsleuten, knapp 48.000 Häftlinge. Nachdem der Kommandant von Buchenwald, Hermann Pister, am 6. April 1945 den Befehl erhalten hatte, das KZ Buchenwald vollständig zu räumen, wurden bis zum 10. April 1945  27.000 Buchenwald-Häftlinge in Marsch gesetzt.

 „Als besonders mörderisch erwies sich ein Zugtransport von 4500 Häftlingen unter der Leitung von SS-Obersturmbannführer Hans Merbach, der am 7. April 1945 von Weimar aus in Richtung Flossenbürg aufbrach (…). Mehrere Stunden nach der Abfahrt erfuhr Merbach, dass der Zug nach Dachau umgeleitet werden müsse. Verpflegung war nur für zwei Tage vorhanden, tatsächlich war der Zug aber 21 Tage unterwegs. Ab dem 19. April 1945 stoppte der Zug mehrere Tage wegen zerstörter Gleise im niederbayerischen Nammering. Hier wurden 250 Tote aus den Waggons geladen und verbrannt und etwa 270 geschwächte Häftlinge erschossen (…). Am 23. April 1945 verließ der Zug Nammering mit etwa 3100 Häftlingen. Als er am Abend des 27. April in Dachau ankam, befanden sich darin Hunderte von toten und sterbenden Häftlingen. 2385 Überlebende aus diesem Transport wurden in Dachau registriert. Die Zahl der Toten ist jedoch nicht mehr genau feststellbar, da nicht alle Zugteile Dachau erreichten.“

Die vier niederländischen Lüttringhausen-Häftlinge Jan Beukema, Johannes L. Kautz, Theodor Lukkezen und Willem Hendrik Zeelt gehörten wahrscheinlich zu den etwa 4.500 Buchenwald-Häftlingen, die damals „evakuiert“ wurden.

Von den vier Niederländern überlebte nur einer den Transport mit dem „Todeszug von Buchenwald“ und die anschließende „Schutzhaft“ im KZ Dachau: Theodor Lukkezen wurde am 29. April 1945 durch amerikanische Truppen befreit und konnte wenig später nach Hause zurückkehren; er starb am 23. April 1994 in Emmerich.

Johannes L. Kautz und Willem Hendrik Zeelt wurden zwar ebenfalls am 29. April 1945 durch die US-Armee befreit; sie starben aber am 10. Mai 1945 bzw. am 31. Mai 1945. Jan Beukema war bereits am 20. April 1945 - wahrscheinlich während des Transports - umgekommen.

Quellen:

  • Das KZ Auschwitz 1942 – 1945 und die Zeit der Todesmärsche 1944/45, bearbeitet von Andrea Rudorff, Berlin und Boston 2018
  • Historisches Zentrum Remscheid: Aufnahmebuch des Polizeigefängnisses Remscheid von 1944/45
  • ITS Digital Archive, Arolsen Archives: Kopie von 1.2.2.1 / 11361402 - 1.2.2.1 / 11361415
  • KZ-Gedenkstätte Dachau: Schriftliche Mitteilung vom 23.8.2018
  • Lukkezen, Heinz: Schriftliche Mitteilungen vom 20.7.2018 und 23.7.2018
  • Schulte, Armin: Zwangsarbeit in Remscheid 1939 – 1945, o. O. u. J. (2003)
  • Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau Dora: Schriftliche Mitteilung vom 8.1.2020
  • https://www.buchenwald.de/fr/1478/
  • https://www.verzetsmuseum.org/dachau/willem-hendrik-zeelt

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